Betriebe die unter Sonderbestimmungen liegen

Grundsatz

Bestimmte Kategorien von Betrieben oder Arbeitnehmern unterliegen Sonderbestimmungen, welche die folgenden Regelungen des Gesetzes teilweise oder vollständig ersetzen

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Betreffende Wirtschaftsgebiete

Betrieb

Art ArGV2

Kommentaren

Anbieter von Postdiensten 30a  
Betriebe der Energie- und Wasserversorgung 49  
Banken, Effektenhandel, Börsen und deren Gemeinschaftswerke 34 die Aufrechterhaltung des ununterbrochenen Funktionierens internationaler Zahlungsverkehrs-, Effektenhandels- und Abwicklungssysteme notwendig sind
Bau- und Unterhaltsbetrieben auf Nationalstrassen 48a Bau und Unterhaltsarbeiten in Tunnels, Galerien und auf Brücken
Fleischverarbeitende Betriebe 27a Betriebe die in ihnen mit der Verarbeitung des Fleisches
Bäckereien, Konditoreien, Confiserien 27 nur anwendbar für Betriebe die mit der Verarbeitung sowie deren Laden beschäftigt sind und
Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen 18 anwendbar, soweit die Aufrechterhaltung von Notfalldiensten zu gewährleisten ist
Campings 42  
Betriebe der Filmvorführung 37  
Zirkus 38  
Telefonzentralen 33  
Krankenanstalten und Kliniken 15  
Tierkliniken 21 die kranke, pflegebedürftige und verunfallte Tiere medizinisch betreuen
Fremdenverkehrsgebieten (Betriebe in) 25  
Konferenz-, Kongress- und Messebetriebe 43 die in ihnen mit dem Auf- und Abbau, mit der Bedienung beschäftigt sind
Bau- und Unterhaltsbetriebe für Eisenbahnanlagen 48  
Schaustellungsbetriebe 39  
Betriebe des Autogewerbes 46 nur anwendbar, soweit sie mit der Versorgung von Fahrzeugen mit Betriebsstoffen sowie für die Aufrechterhaltung eines Pannen-, Abschlepp- und damit verbundenen Reparaturdienstes beschäftigt sind
Betriebe in Bahnhöfen und Flughäfen 26a die in ihnen für die Bedienung der Kundschaft beschäftigt sind
Gastbetriebe 23 inbegriffen Cafés, Bars, und Betriebe die Speisen zum Genussabgeben
Sport- und Freizeitanlagen 40  
Kioske, Betriebe für Reisende und Tankstellenshops1 26  
Medizinische Labors 19a  
Milchverarbeitungsbetriebe 28 die in ihnen mit der Entgegennahme der Milch beschäftigt sind
Blumenläden 29  
Spielbanken 24 die über eine Betriebskonzession gemäss Bundesgesetz über die Spielbanken verfügen
Museen und Ausstellungsbetriebe 44  
Berufsmusiker 36  
Reinigungsbetriebe 51 Aufräumarbeiten inbegriffen
Heime und Internate 16 Heime und Internate sind Kinder-, Erziehungs-, Anlern-, Ausbildungs-, Beschäftigungs-, Alters-, Pflege-, Kranken-, Unterkunfts- und Versorgungsheime
Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik 32a Es geht darum, Störungen abzuwehren oder Wartungsarbeiten durchzuführen, die nicht tagsüber an Werktagen durchgeführt werden können.
Bodenpersonal der Luftfahrt 47  
Apotheken 19 soweit die Aufrechterhaltung von Notfalldiensten zu gewährleisten ist
Bestattungsbetriebe 20 anwendbar, soweit  unaufschiebbare Tätigkeiten notwendig sind
Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen sowie Nachrichten- und Bildagenturen 30 anwendbar auch Presseagenturen und Fotografie
Radio- und Fernsehbetriebe 31 anwendbar bei der Vorbereitung, Produktion, Aufnahme oder Ausstrahlung von Sendungen
Einkaufszentren für die Bedürfnisse des internationalen Fremdenverkehrs 25 al 3 und 4  
Skilifte und Luftseilbahnen 41 die vom Bund nicht konzessionierte Betriebe, die Anlagen zum Transport von Personen betreiben genehmigt sind
Spitex-Betriebe 17  
Bewachungs- und Überwachungspersonal 45  
Telekommunikationsbetriebe 32 nur für konzessionierte Betriebe anwendbar 
Berufstheater 35  
Betriebe für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte 52 Vorbereitung, Lagerung, Verarbeitung und Verteilung von langwirtschaftlichen Produkte
Betriebe der Kehricht- und Abwasserentsorgung 50  
Veranstaltungsdienstleistungsbetriebe 43a für Betriebe die Leistung für die Organisation und Durchfürung von Veranstaltungen erbringen
Zoologische Gärten, Tiergärten und Tierheime 22