Die tägliche Ruhezeit

Art. 15a ArG und 19 Art. ArGV 1

Grundsatz

Die tägliche Ruhezeit muss täglich gewährt werden.

 

Dauer

Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 aufeinanderfolgende Stunden.

 

Mögliche Reduktion

Die tägliche Ruhezeit kann einmal pro Woche auf 8 Stunden herabgesetzt werden.

Bedingung

Die Reduktion der täglichen Ruhezeit ist nur möglich sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.

ACHTUNG

Wird die Ruhezeit auf 8 Stunden herabgesetzt, darf in der folgenden Arbeitsperiode keine Überzeit verlangt werden.

 

Zusammenhänge

Einmal pro Woche müssen die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und die wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden zusammengefasst werden. Die zusammenhängende Ruhezeit erstreckt sich dann über  35 Stunden (Art. 21 ArGV 1).

Bemerkung

Die Dauer der täglichen Ruhezeit wird erhöht auf 12 Stunden für schwangere Frauen, die vorwiegend stehend arbeiten. Mehr Infos

Höchstägliche Arbeitszeit

Obwohl das Gesetz nichts darüber hinweist, kann die höchsttägliche Arbeitszeit die in der Schweiz möglcih ist berechnet werden, das heisst 12 Stunden und 30 Minuten . Die Berechnung kann wie folgt ausgeführt sein:

  • Der Tageszeitraum ist  14 Stunden lang, also grösser ald 9 Stunden; so muss eine Pause von 60 Minuten die Arbeitszeit in der Mitte abbrechen
  • 14 Std minus 60 Min = 13 Stunden in 2 x 6 Sthunden 30 Minuten geteilt
  • Die Arbeitszeit von 6:30 ist > 5:30 und gewährt eine Pause von 15 Minuten
  • 6:30 - 15 Min = 6:15
  • Die höchstägliche Arbeitszeit ist also 6:15 + 6:15 = 12 Stunden und 30 Minuten
  • In diesem Fall hat der Arbeitsnehmer Anspruch auf 15 Minuten Pause nach 3 Stunden Arbeitszeit, später auf 60 Minuten Pause nach ungefähr 6:30 Arbeitszeit und auf 15 Minuten Pause nach 9 Stunden Arbeitszeit.