Woche, Arbeits- und Ruhezeit

Art. 9 ArG und 16 und 22 bis 23 ArGV1

Die Woche

 

Beginn und Ende

Im Sinne des Arbeitsgesetzes, beginnt die Woche am Montag oder in der Nacht von Sonntag auf Montag für Schichtbetrieb. Infolgedessen, endet die Woche am Sonntag.

 

Dauer

Von Ausnahmen abgesehen, überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit nicht 5 1/2 Tage.

 

Erweiterung

Die Arbeitswoche kann sich auf 6 Tage verlängern, sofern die freien Halbtage über 4 Wochen kumuliert werden. Eine Verlängerung bis auf 7 Tage nacheinander ist möglich, aber nur für Betriebe dessen Handelswirtschaft in Art.20 ArGV1 erwähnt sind.

Beispiel : Kliniken und  Spitäler

 

Bedingungen

Einverständnis des Arbeitnehmers