Die Pausen
Art. 15 ArG und 18 ArGV1
Definition
Je nach Dauer der Arbeitszeit, ist die Arbeit durch Pausen zu unterbrechen. Diese Pausen dürfen grndsäztlich nicht aufgeteilt werden.
Grundsatz 1
Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Keinesfalls können Pausen kumuliert zu Beginn oder am Ende des Arbeitstages angesetzt werden.
Grundsatz 2
Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Grundsatz 3
Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.
Grundsatz 4
Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss untenstehender Bestimmung zu gewähren.
Bestimmung
- dauert die Arbeit mehr als 5:30 Std. : Pause von 15 Minuten
- dauert die Arbeit mehr als 7 Std. : Pause von 30 Minuten
- dauert die Arbeit mehr als 9 Std. : Pause von 60 Minuten
Bemerkungen
- Die Pausen sind kumulierbar. Jede Arbeitsperiode wie oben erwähnt, erfordert eine Pause um die Mitte.
- Die Bezahlung von Pausen wird im Arbeitsvertrag geregelt. Bei unregelmässiger Arbeitszeit werden die Pausen auf Grund der mittleren täglichen Arbeitszeit errechnet.
- Besondere Bestimmungen gelten für schwangere Frauen, die vorwiegend stehend arbeiten. Mehr Infos
Brutto-Arbeitszeit | Pausenlänge in der Mitte der Arbeitszeit | Effektive Arbeitszeit |
[Std] | [Min] | [Std] |
5:00 | keine | 5:00 |
6:00 | 15 | 5:45 |
7:00 | 15 | 6:45 |
7:01 | 30 | 6:31 |
8:00 | 30 | 7:30 |
8:30 | 30 | 8:00 |
9:00 | 30 | 8:30 |
9:01 | 60 oder 2x30 | 9:00 |
9:00 | 60 oder 2x30 | 8:15 |
10:00 | 60 oder 2x30 | 9:00 |
11:30 | 60 + 15 | 10:15 |
12:00 | 60 + 15 + 15 | 10:30 |
13:00 | 60 + 15 + 15 | 11:30 |
14:00 | 60 + 15 + 15 | 12:30 |
Höchste tägliche Arbeitszeit
Nachdem das Gesetz nichts darüber sagt, zeigt die oben erwähnte Tabelle auf, welches in der Schweiz die höchstmögliche tägliche Arbeitszeit ist: 12 Stunden und 30 Minuten:
- Der Tageszeitraum beträgt 14 Stunden. Wird mehr als 9 Stunden gearbeitet, muss eine Pause von 60 Minuten die Arbeitszeit in der Mitte unterbrechen
- 14 Std minus 60 Min = 13 Stunden in 2 x 6:30 geteilt
- Die Arbeitszeit von 6:30 ist > 5:00 und gewährt eine Pause von 15 Minuten
- 6:30 - 15 Min = 6:15
- Die höchstägliche Arbeitszeit ist also 6:15 + 6:15 = 12 Stunden und 30 Minuten
- In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 15 Minuten Pause nach 3 Stunden Arbeitszeit, später auf 60 Minuten Pause nach ungefähr 6:30 Arbeitszeit und auf 15 Minuten Pause nach 9 Stunden Arbeitszeit.