Wöchentliche Ruhezeit
Art. 18 und 20 ArG und Art. 21 ArGV1
Die wöchentliche Ruhezeit
Grundsatz 1
Der wöchentliche Ruhetag istgrundsätzlich der Sonntag
Grundsatz 2
Innert zweiert Wochen muss wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag freigegeben werden. (Art. 20, Abs. 1 ArG)
Kumulierung
Die wöchentliche Ruhezeit ist mit der täglichen Ruhezeit zu verbinden. So werden mindestens 35 Stunden Ruhezeit erreicht. (Art. 21 ArGV1).
Ausnahme
Bestimmte Betriebe und Arbeitnehmerkategorien können vom Grundsatz des freien Sonntags alle 2 Wochen absehen, siehe Sonderbestimmungen nach ArGV2