Der Pikettdienst
Art. 6, 9 bis 31 und 36 ArG und Art. 14 bis 15 ArGV1
Definition
Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.
Dauer
Höchstens 7 Tage Pikettdienst über einen Zeitraum von 4 Wochen.
Ausnahmen
Der Pikettdienst kann auf höchstens 14 Tage über 4 Wochen verlängert werden.
Bedingungen
Auf Grund der betrieblichen Grösse und Struktur keine genügenden Personalressourcen für einen Pikettdienst zur Verfügung stehen, und
die Anzahl der tatsächlichen Piketteinsätze im Durchschnitt eines Kalenderjahres nicht mehr als fünf Einsätze pro Monat ausmacht.
Änderung der Planung
Kurzfristige Änderungen in der Pikettplanung und -einteilung und sich daraus ergebende Einsätze dürfen für Arbeitnehmer mit Familienpflichten nur mit deren Einverständnis vorgenommen werden und soweit eine andere Lösung für den Betrieb nicht zumutbar ist.
Arbeitszeit
Wird der Pikettdienst im Betrieb geleistet, stellt die gesamte zur Verfügung gestellte Zeit Arbeitszeit dar.
Pikettdienst ausserhalb des Betriebs
Nur die tatsächlich dem Arbeitgeber geleistete Zeit gilt als Arbeitszeit.
Weg zur Arbeit
Die Wegzeit zu und von der Arbeit ist an die Arbeitszeit anzurechnen.