Die Woche
Art. 9 ArG und 16 und Art. 22 bis 23 ArGV1
Beginn und Ende
Im Sinne des Arbeitsgesetzes, beginnt die Woche mit dem Montag um 0 Uhr und endet mt dem Sonntag um 24 Uhr.
Dauer
Von Ausnahmen abgesehen, überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit nicht 5 1/2 Tage.
Erweiterung
Die Arbeitswoche kann sich auf 6 Tage verlängern, sofern die freien Halbtage über 4 Wochen kumuliert werden. Eine Verlängerung bis auf 7, resp. 11 Tage nacheinander ist möglich, aber nur für Betriebe für dessen die Anwendung des Artikels 7 ArGV2 möglich ist. Zum Beispiel : Krankenanstalten und Kliniken.
Bedingungen
Einverständnis der Arbeitnehmer.