Das Seco passt die Wegleitung zu den Artikeln 7, 8, 10 und 12 der Verordnung 2 zum ArG an. t. Der Anhang zur Verordnung 4 wird ebenfalls angepasstt.
Diese Anpassungen beziehen sich auf die Interpretationsfeinheiten der Texte der betreffenden Artikel. Sie sind wichtig, um die Bedeutung des jeweiligen Artikels zu verstehen. Sie bilden den Stand der Technik ab ohne jedoch die Berechtigung einer Weisung aufzuweisen:Art. 7: Zuständigkeit für die Gesundheitsvorsorge
- Art. 8: Zusammenwirken mehrerer Betriebe
- Art. 10: Pflichten der Arbeitnehmer
- Art. 12: Luftraum
Der Anhang der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz behandelt die technischen Angaben für den Bau von industriellen Betrieben. Die Anpassung nimmt die neuen Bestimmungen zu den Fluchtwegen auf.