Beispiele dringende Bedürfnisse

Art. 27 ArGV1

Unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten (Beispiele):

  • zu spät eingetroffene Bestellung mit zwingenden Fristen

  • kurzfristige Änderung der Ausführung einer Bestellung

  • plötzliche und ungeplante Ankunft verderblicher Waren oder von Kunden

  • Arbeiten in den Arbeitsräumen, die den Betrieb während ihrer Ausführung unmöglich machen (Lüftungsanlage, Instandsetzung des Gebäudes usw.).

  • Arbeiten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder der technischen Sicherheit

  • Arbeiten zur Beseitigung eines Umweltrisikos (z. B. Luft-, Wasser- oder Bodenverschmutzung)

  • Arbeiten zur Vermeidung der Gefahr der Zerstörung von Arbeitsgeräten

  • Arbeiten zur Instandhaltung einer Anlage, die sechs Tage lang rund um die Uhr in Betrieb ist

  • Arbeiten zur Instandsetzung einer Anlage, die von der Öffentlichkeit genutzt wird (Straßen, Wasser- und Energieversorgungsanlagen usw.)

  • Arbeiten bei gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, Demonstrationen usw.

  • alle gesellschaftlichen Aktivitäten ohne Erwerbszweck

  • kulturelle oder sportliche Veranstaltung jeglicher Art

  • Arbeiten bei speziellen Firmenveranstaltungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wie z. B. Jubiläen ;

  • Arbeiten bei Veranstaltungen, die mit lokalen Besonderheiten verbunden sind.

Kommentare

  1. Die Liste ist nicht erschöpfend.
  2. Es ist das kantonale Vollzugsorgan (das Arbeitsinspektorat), das letztendlich entscheidet, ob der vom Unternehmen begründete dringende Bedarf für eine Arbeitsbewilligung gerechtfertigt ist oder nicht.