Betreibsordnung
Art. 37 bis 39 ArG und Art. 67 - 68 ArGV1
Grundsatz
Für industrielle Betriebe ist eine Betriebsordnung aufzustellen.
Kommentar
Auch nichtindustrielle Betriebe dürfen freiwillig eine Betriebsordnung aufstellen.
Aufstellung der Betriebsordnung
Der Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten wie er die Betriebsordnung erstellt:
- Der Arbeitgeber erarbeitet die Betriebsordnung mit der Arbeitnehmervertretung. Bei der Wahl der Arbeitnehmervertretung sind die Bestimmungen des Mitwirkungsrechtes zu berücksichtigen (SR 822.14)
- Der Arbeitgeber entscheidet selber über die Betriebsordnung. In dem Fall muss die Betriebsordnung während 4 Wochen an einer gut sichtbaren Stelle im Betrieb angeschlagen werden oder an alle Mitarbeiter verteilt werden. Der Arbeitgeber muss dann während 4 Wochen die Arbeitnehmer anhören (mündlich oder schriftlich).
Inhalt der Betriebsordnung
- Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung
- Bestimmungen über die Ordnung im Betrieb
- Bestimmungen über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb
- Ordnungsstrafen bei nicht einhalten der Betriebsordnung
Kommentare
Die Betriebsordnung ist das ideale Dokument um verschiedene Belange des Zusammenlebens im Betrieb zu behandeln. Zum Beispiel:
- um die nötigen Elemente zur Prävention von Belästigung zu definieren
- um die Raucherthematik zu regeln. (es ist verboten in Betrieben zu rauchen; die Raucher wünschen trotzdem, dass ihnen eine Gelegenheit zum Rauchen zur Verfügung gestellt wird, z.B. an einem gedeckten Platz im Freien)
- Praxis der Arbeitskleidung
- Praxis der Arbeitszeiterfassung
- Reglement für Auswärtsmontage
Es wird empfohlen, bevor die Betriebsbewilligung den Mitarbeitern zur Konsultation vorgelegt wird, die Beriebsordnung vom Arbeitsinspektorat prüfen zu lassen. Dies erlaubt eine Prüfung gegenüber dem geltenden Gesetz und dass mögliche Ungereimtheiten frühzeitig korrigiert werden können.
Kommunikation der Betriebsordnung
Nach der Anhörung der Mitarbeiter wird die Betriebsordnung an einem gut sichtbaren Ort im Betrieb aufgehängt oder an die Mitarbeiter verteilt.
Die Betriebsordnung wird der kantonalen Behörde (Arbeitsinspektion) zur Kontrolle zugestellt. Stimmen Elemente der Betriebsordnung nicht mit den Vorschriften des Gesetzes (ArG) überein, ist ein Verfahren gemäss Art. 51 ArG durchzuführen.
Betriebsordnung : Beispiel
Das Seco hat ein Beispiel für eine Betriebsordnung erstellt, die ja nach den Bedürfnissen des Unternehmens ergänzt un geändert werden kann.