Eine Leistung des IVA
Das Arbeitsgesetz (ArG) vom 13. März 1964 wurde Ende der neunziger Jahren komplett revidiert. Viele neue Vorschriften sind am 1. August 2000 in Kraft getreten.
Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz oder den Arbeitsbedingungen verbunden sind, zu schützen. Es enthält Vorschriften über:
- den allgemeinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- die Arbeits- und Ruhezeiten
- den Schwangerschafts- und Mutterschutz
- den Jungendschutz
Die vorhandene Webseite erklärt und illustriert die Gesetzestexte (ArG - SR 822.11) und die entsprechenden Verordnungen.
Diese Webseiten richten sich insbesondere an:
- die Arbeitgeber und ihre Verantwortlichen für das Personalwesen
- die Arbeitnehmer und ihre Vertreter im Betrieb
- die Duchführungsorgane des ArG (Arbeitsinspektorate)
- die Verbandsfunktionäre der Arbeitnehmer- und Arbeitgerberorganisationen
- die Stundenten in Personalwesen, vor allem Anwärter/-innen auf das HR-Zertifikat oder HR-Fachdiplom.
Aus Gründen der Einfachheil und der Leserlichkeit wurde auf die sprachliche Unterscheidung der Geschlechtsformen verzichtet. Die Bezeichnungen 'Arbeitnehmer' oder 'Arbeitgeber' gelten sowohl für weibliche, wie auch für männliche Personen.
Für die Erklärungen in der vorhandenen Website sind allein die Texte und Verordnungen des Gesetzes massgeblich.
Zusätzliche Informationen sind noch beim Seco (vor allem die Kommentare bezüglich alle Gesetzes- und Verordnungsartikeln) oder direkt bei den verschiedenen kantonalen Durchführungsorgane abrufbar..
Für die IVA : Jean Parrat / SEE / Delémont