Jugendliche Arbeitsnehmer: gefährliche Arbeiten

Art. 29, Ab. 3 ARG, Art, 4, Ab. 3 ArGV5, vom WBF RS822.115.2

Definition

Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Gefährliche Arbeiten sind Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Sicherheit und die persönliche Entwicklung der Jugendlichen beeinträchtigen können. (Art. 4, Ab. 1 RS 822.115.2)   Liste gefährliche Arbeiten.

 

Grundsatz 1

Zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit sowie der physischen und psychischen Entwicklung der jugendlichen Arbeitnehmenden gelten gemäss Arbeitsgesetz und dem darauf abgestützten Verordnungsrecht besondere Bestimmungen.

 

Grundsatz 2

Welche Arbeiten als gefährlich für Jugendliche gelten, wird vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Verordnung1 festgelegt.

 

Grundsatz 3

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)  die Beschäftigung Jugendlicher ab 16 Jahren für gefährliche Arbeiten vorsehen.

Bedingungen

  • Zustimmung des SECO
  • dies für die berufliche Grundbildung unentbehrlich ist
  • begleitende Massnahmen von den Organisationen der Arbeitswelt erarbeitetund vom SBFI genehmigt.

 

Ausnahme

Zudem kann in Ausnahmefällen das SECO Einzelfallbewilligungen für isolierte gefährliche Arbeiten erteilen, wenn es  für die berufliche Grundbildung unentbehrlich ist.

 

Liste der gefährlichen Arbeiten

Die Arbeiten die als gefährlich für Jugendliche gelten, werden vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Verordnung festgelegt (RS 822.115.2).

Arbeiten mit Chemikalien mit Hinweise auf besondere Risiken (R-Sätze)

R Sätze

Gefahr

R39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens
R42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich
R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
R40, R45 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (in die VME-Liste mit K bezeichnet)
R46 Kann vererbbare Schäden verursachen
R48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen

Die Wortlaute der R- ist  für die jeweilige EU-Sprache normiert und verbindlich. Vorgeschrieben ist die Angabe auf der Verpackung. Die Worläute der S  ist mit die Wortläute R kombiniert. Sie sind zusammen mit den Gefahrenbezeichnungen und den jeweils dazugehörenden Gefahrensymbolen die wichtigsten Hilfsmittel.

 

Arbeiten die die physiche Gesundheit aufs Spiel setzen

  • iosienierend Strahlungen
  • der Ueberdruck
  • Extreme Kälte, Wärme oder Feuchtigkeit
  • heftiges Lärm
  • extreme Erschütterungen oder Vibrationen

 

Arbeiten die als gefährlich für jugendliche Arbeitsnehmer beträchtigt sind

  • Arbeiten die grundsätzlich die physichen und psychichen Fähigkeiten überschreitten
  • Arbeiten die physiche-, psychiche-, moralische- oder sexuelle Misshandlungens-Risiko aufweisen, wie die Prostitution und die Beteiligung  an pornographische Produktion von Material oder Szenen.
  • Arbeiten die mit Arbeitszeit  verbindet sind, welche aus Erfahrung, sehr anstrengend sind, wie zum Beispiel Arbeit auf Auftrag.
  • Ausführung von Arbeiten mit Maschinen oder Werkzeug die Unfallsrisiko und eine Gefahr darstellen. Man kann annehmen, dass die jugendliche Arbeitsnehmer mit zu wenig Risiko-Abschätzung, Berufserfahrung, Ausbildung dem Gefahr nicht vorbeugen können.
  • Arbeiten mit grossem Feuer-, Explosion-, Unfall- und Krankheitsrisiko
  • Arbeiten die unterirdisch, unterwasser, an gefährlicher Höhen  mit Platz-beschrönkung oder mit Erdrutschsrisiko ausgeführt sind
  • Arbeiten mit gefährlichen Tieren
  • Industrielle Tierenschlachtung
  • Abfalltrennung : Papier, Karton, sowie  undezinfikzierte schmutzige Wäsche, Haar, Borste oder Pelzen.