Zeitzuschlag für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit

Art. 17b ArG und Art. 31 und 32 ArGV1

Definition

Regelmässige oder dauernde Nachtarbeit (technische und wirtschaftliche Unentberlichkeit sind nachzuweisen) muss mit einer Kompensationszeit, welche 10% der Nachtarbeit entspricht, abgegolten werden.

Kommentar

Abweichung sind möglich, sofern die Nachtarbeitszeit weniger als eine Stunde beträgt.

 

Grundsatz 1

Die Kompensationszeit kann unter keinen Umständen durch Lohn- oder Naturalleistungen ersetzt werden.

 

Grundsatz 2

Die Ausgleichsruhezeit ist innerhalb eines Jahres zu gewähren, auf die Gewährung der Ausgleichsruhezeit kann verzichtet werden, sofern:

  • Die Arbeitnehmer regelmässig abends oder morgens höchstens eine Randstunde in der Nachtzeit arbeiten. Ihnen kann der Ausgleich auch als Lohnzuschlag gewährt werden.
  • Die durchschnittliche gesamtbetriebliche Schichtdauer einschliesslich der Pausen, darf höchstens sieben Stunden betragen und die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss betriebseigener Arbeitszeitorganisation 35 Stunden einschliesslich Pausen nicht überschreiten.
  • Sofern die Person, die Nachtarbeit leistet, nur in vier Nächten pro Woche (Vier-Tage-Woche) beschäftigt wird und die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss betriebseigener Arbeitszeitorganisation von 36 Stunden, ohne Pausen, nicht überschritten wird.
  • Den Arbeitnehmern wird innerhalb eines Jahres durch Gesamtarbeitsvertrag oder die analoge Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften andere gleichwertige Ausgleichsruhezeiten gewährt.

 

Kommentar

  • Die angegebenen Arbeitszeiten entsprechen einer Vollzeitstelle. Handelt es sich um Teilzeitarbeit, werden die Zeiten proportional dem Anstellungsgrad angepasst.
  • Die Kompensationszeit berechnet sich ausschliesslich gemäss der Nachtarbeitszeit, das heisst zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr, resp. 22.00 Uhr und 05.00 Uhr oder 24.00 Uhr und 07.00 Uhr.
  • Die zusätzliche Ruhezeit muss ab der ersten Nachtschicht gewährt werden.
  • Muss ein vorübergehend nachtarbeitender Arbeitnehmer gegen alle Erwartungen mehr als 25 Nächte im Jahr Nachtarbeit verrichten, so muss der Lohnzuschlag von 25% für die ersten 25 Nächte nicht unbedingt in Kompensationsruhezeit umgewandelt werden.
  • Die Kompensationszeit kann sowohl kumuliert und übers Jahr als zusätzliche Ferien- oder Freitage abgegolten werden. Sie kann aber auch in der Arbeitszeitplanung integriert (Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit) werden.

Berechnung der zu gewährenden Freizeit

 

Dauer der Nachtarbeits-
zeit

zu gewährende Freizeit jede Woche zu gewährende Freizeit jedes Jahr
 
Schichtplan mit 3x8 Stunden. Wöchentliche Wechsel

7 Stunden minus 30 Min  Pause =
6,5 Std

10% von
(5x6,5) =
3,25 Std
10% von
(5x6,5) x (48 Wochen/3) =
52,00 Std
Schichtplan mit 3x8 Stunden. Monatliche Wechsel. 7 Stunden minus 30 Min Pause =
6,5 Std
dito dito
Schichtplan mit 3x8 Stunden. Ohne Wechsel 7 Stunden minus 30 Min Pause =
6,5 Std
10% von
(5x6,5) =
3,25 Std

10% von
(5x6,5) x 48 Wochen =
156 Std

Diese IT Anwendung erlaubt, die Kompensation in Zeit  für jede Arbeitswoche zu berechnen, sowie die Kumulation für ein Jahr. Sie erlaubt ebenfalls, die Integrierung der Kompensation im dem Unternehmen geeigneten Arbeitsplan zu überprüfen.