Die Pausen

Art. 15 ArG und 18 ArGV1

Definition

Je nach Dauer der Arbeitszeit, ist die Arbeit durch Pausen zu unterbrechen. Diese Pausen dürfen grndsäztlich nicht aufgeteilt werden.

 

Grundsatz 1

Die Pausen sind um die Mitte der Arbeitszeit anzusetzen. Keinesfalls können Pausen kumuliert zu Beginn oder am Ende des Arbeitstages angesetzt werden.

 

Grundsatz 2

Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.

 

Grundsatz 3

Pausen von mehr als einer halben Stunde dürfen aufgeteilt werden.

 

Grundsatz 4

Entsteht vor oder nach einer Pause eine Teilarbeitszeit von mehr als 5½ Stunden, so ist für diese eine zusätzliche Pause gemäss untenstehender Bestimmung zu gewähren.

 

Bestimmung

  • dauert die Arbeit mehr als 5:30 Std. :  Pause von 15 Minuten
  • dauert die Arbeit mehr als 7 Std.      :  Pause von 30 Minuten
  • dauert die Arbeit mehr als 9 Std.      :  Pause von 60 Minuten

 

Bemerkungen

  • Die Pausen sind kumulierbar. Jede Arbeitsperiode wie oben erwähnt, erfordert eine Pause um die Mitte.
  • Die Bezahlung von Pausen wird im Arbeitsvertrag geregelt. Bei unregelmässiger Arbeitszeit werden die Pausen auf Grund der mittleren täglichen Arbeitszeit errechnet.
  • Besondere Bestimmungen gelten für schwangere Frauen, die vorwiegend stehend arbeiten. Mehr Infos
BEISPIELE VON PAUSEN IM FALL VON TAGESARBEIT
Brutto-Arbeitszeit Pausenlänge in der Mitte der Arbeitszeit Effektive Arbeitszeit
[Std] [Min] [Std]
5:00 keine 5:00
6:00 15 5:45
7:00 15 6:45
7:01 30 6:31
8:00 30 7:30
8:30 30 8:00
9:00 30 8:30
9:01 60 oder 2x30 9:00
9:00 60 oder 2x30 8:15
10:00 60 oder 2x30 9:00
11:30 60 + 15 10:15
12:00 60 + 15 + 15 10:30
13:00 60 + 15 + 15 11:30
14:00 60 + 15 + 15 12:30

Höchste tägliche Arbeitszeit

Nachdem das Gesetz nichts darüber sagt, zeigt die oben erwähnte Tabelle auf, welches in der Schweiz die höchstmögliche tägliche Arbeitszeit ist: 12 Stunden und 30 Minuten:

  • Der Tageszeitraum beträgt 14 Stunden. Wird mehr als 9 Stunden gearbeitet, muss eine Pause von 60 Minuten die Arbeitszeit in der Mitte unterbrechen
  • 14 Std minus 60 Min = 13 Stunden in 2 x 6:30 geteilt
  • Die Arbeitszeit von 6:30 ist > 5:00 und gewährt eine Pause von 15 Minuten
  • 6:30 - 15 Min = 6:15
  • Die höchstägliche Arbeitszeit ist also 6:15 + 6:15 = 12 Stunden und 30 Minuten
  • In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 15 Minuten Pause nach 3 Stunden Arbeitszeit, später auf 60 Minuten Pause nach ungefähr 6:30 Arbeitszeit und auf 15 Minuten Pause nach 9 Stunden Arbeitszeit.