Wöchentliche Ruhezeit

Art. 18 und 20 ArG und Art. 21 ArGV1

Die wöchentliche Ruhezeit

 

Grundsatz 1

Der wöchentliche Ruhetag istgrundsätzlich der Sonntag

 

Grundsatz 2

Innert zweiert Wochen muss wenigstens einmal ein ganzer Sonntag als wöchentlicher Ruhetag freigegeben werden. (Art. 20, Abs. 1 ArG)
 

Kumulierung

Die wöchentliche Ruhezeit ist mit der täglichen Ruhezeit zu verbinden. So werden  mindestens 35 Stunden  Ruhezeit erreicht. (Art. 21 ArGV1).

 

Ausnahme

Bestimmte Betriebe und Arbeitnehmerkategorien können vom Grundsatz des freien Sonntags alle 2 Wochen absehen, siehe Sonderbestimmungen nach ArGV2